Beitragsordnung gültig ab 01.01.2015
1.) Das Beitragsjahr ist das Kalenderjahr
2.) Der jährliche Beitrag ist fällig bei Eintritt in den Verein, ansonsten zu Beginn eines jeden Kalenderjahres, zahlbar bis spätestens zum 15.02. des Kalenderjahres
alternativ durch halbjährliche / vierteljährliche SEPA - Lastschrift.
3.) Der Mitgliedsbeitrag
3.1 ordentliche Mitglieder
a.) Aufnahmegebühr pro Person € 25,00 einmalig
b.) Jahresbeitrag pro Person € 96,00
ab dem 3. Familienmitglied € 48,00
d.) Wiederaufnahme pro Person € 25,00
3.2 andere Mitglieder
3.2.1 Turniermitgliedschaft ( nur gegen jährlichen Nachweis einer Turnierlizenz und Erteilung eines SEPA-Lastschrift-Mandates. )
a.) Aufnahmegebühr pro Person € 25,00 einmalig
b.) Jahresbeitrag pro Person € 35,00 (bei jährlicher SEPA-Lastschrift)
c.) Jahresbeitrag pro Person € 36,00 ( bei vierteljährlicher SEPA-Lastschrift)